Wir möchten Sie gerne über finanzielle Fördermöglichkeiten Ihrer Ausbildung informieren. Dabei kann jede Fördermöglichkeit im Einzelfall für Sie von Bedeutung sein:
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland Pfalz fördert die Finanzierung beruflicher Weiterbildung
für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Berufsrückkehrerinnen über
45 Jahren einmal im Jahr mit 50% der Kosten, maximal 500,-- EUR. Zu beantragen bei:
RAT GmbH, tel. 0800 5 888 432. Nähere Informationen finden Sie unter
www.qualischeck.rlp.de
Bildungsprämie
Der Bund unterstützt Erwebstätige, Berufsrückkehrerinnen und Selbständige
einmal im Jahr mit einer Bildungsprämie bis zu 500,-- EUR, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 25.600,-- EUR (bei Verheirateten
51.300,-- EUR) beträgt. Vor der Beantragung ist eine persönliche Beratung erforderlich, die an der Handwerkskammer Trier oder der Volkhochschule Trier erfolgen kann. Nähere Informationen unter: www.bildungsprämie.info/de.
Begabtenförderung berufliche Bildung
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie im Internet unter:
www.begabtenförderung.de.
Bildungskredit:
Kreditgeber ist das Bundesverwaltungsamt, eine Behörde der Bundesregierung. Nähere Einzelheiten ersehen Sie unter www.bundesverwaltungsamt.de. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.
Steuerliche Absetzbarkeit der Lehrgangsgebühren:
Die Lehrgangsgebühren, Lehr- und Lernmittel, Fachliteratur, Arbeitskleidung,
sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.